Einzelbetriebliche Investionsförderung
Gemäß Richtlinie zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung zur Durchführung des Investitionsvorhabens „Erweiterung der Betriebsstätte“ erhält das Unternehmen einen Zuschuss für Investitionen zur Anschaffung neuer Maschinen und Anlagen sowie Einrichtungen und Ausstattungen. Das geförderte Projekt wird durch Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Niedersachsen sowie des Bundes (Gemeinschaftsaufgabe) kofinanziert.